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WEEE

Das Bundesministerium hat zum Geltungsbereich der ElektroaltgerĂ€te-VO (EAG-VO) auf Basis bestimmter Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, FachverbĂ€nde und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) Listen betreffend die Zuordnung der GerĂ€te erarbeitet.

Anzumerken ist, dass es sich bei den Listen um unverbindliche Hilfstexte zur ElektroaltgerĂ€teverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfĂ€lligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmĂ€ĂŸig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergĂ€nzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.


Konsultation zur WEEE-Evaluierung gestartet - Frist : 22. September 2023

Die EuropĂ€ische Kommission hat die öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie 2012/19/EU ĂŒber Elektro- und Elektronik-AltgerĂ€te (WEEE) eingeleitet, um zu bewerten, inwieweit die Richtlinie die Kreislaufwirtschaft und eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-AltgerĂ€ten unterstĂŒtzt.

Die Frist fĂŒr die Teilnahme an dieser Konsultation endet am 22. September 2023.

In der Downloadbox finden SIe die folgenden Dokumente:

  • Den 15-seitigen Fragebogen der Kommission zur Beantwortung ihrer Konsultation ĂŒber die Bewertung von Elektro- und Elektronik-AltgerĂ€ten.
  • Nochmals das Dokument der Kommission, in dem sie zur Stellungnahme zur WEEE-Bewertung aufruft.

Die Kommission wird ihren Legislativvorschlag zur ÜberprĂŒfung von Elektro- und Elektronik-AltgerĂ€ten voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 veröffentlichen.

Zuordnungsliste der GerÀte (Beispiele) WEEE

Die Liste betrifft die Zuordnung der GerĂ€te mit WEEE-Bezug, also die Bestimmungen der EAG-Verordnung zu RĂŒckgabe und RĂŒcknahme, Sammlung und Verwertung der AltgerĂ€te sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen.

Diese Liste beinhaltet Beispiele an GerÀten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein GerÀt der ElektroaltgerÀteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie nach Anhang 3 das GerÀt zuzurechnen ist (4. Spalte), ob es sich um ein kleines IT-GerÀt handelt und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes GerÀt handelt (5. Spalte).