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Energieaudit

Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

GemĂ€ĂŸ § 41 EEffG sind „große Unternehmen“ verpflichtete Unternehmen, also jene Unternehmen mit >= 250 BeschĂ€ftigten und mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Die am 19.8.2023 in Kraft getretene Verordnung regelt das Format, die Struktur und die Gliederung des standardisierten Berichtswesens zum Nachweis durchgefĂŒhrter Energieaudits und eingefĂŒhrter Managementsysteme fĂŒr verpflichtete Unternehmen gemĂ€ĂŸ Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023.

Der Verordnungstext ist unter folgedenem Link einsehbar: BGBLA_2023_II_242.pdfsig (bka.gv.at)