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CO2-Grenzausgleich (CBAM)

im April 2023 hat die BSI beim Industriewissenschaftlichen Institut („iwi“) eine Studie „Mögliche Auswirkungen des EU-CBAM auf die Wirtschaft Österreichs – Follow-Up“ in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um ein update der VorgĂ€ngerstudie mit verbesserter Methodik. UntersuchungsgegenstĂ€nde sind die Fragen der„Exporte“ und der „Ausdehnung des CBAM-Anwendungsbereichs“.  
 
Exporte: die Studie untersucht die möglichen Folgen des Konstruktionsfehlers des CBAM, der nur die Produktion in der EU und die Importe von CBAM-Waren in die EU mit CO2 Kosten belastet, aber die Exporte von CBAM-Waren bzw. der daraus hergestellten Produkte in Regionen mit weniger strikten Klimaschutzverpflichtungen nicht entlastet.  
 
Die wesentlichsten Erkenntnisse zu Exportauswirkungen des aktuellen CBAM ohne Änderungen sind im one pager Export„Mögliche Auswirkungen des EU-CBAM (1.2) auf die Wirtschaft Österreichs“ zusammengefasst. 
 
Dies ergibt zB bei einem CO2 Preis von EUR 90 eine GefÀhrdung von 15.900 von insgesamt 194.800 ArbeitsplÀtzen in von CBAM betroffenen Branchen.

Start des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Das neue Klimaschutzinstrument der EU startet am 1. Oktober 2023

CBAM im SchnellĂŒberblick

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO2-Grenzausgleichssystem) ist neben dem EuropĂ€ischen Emissionshandel (EU-ETS) ein SchlĂŒsselelement des „Fit for 55“-Pakets der EU. Die CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bereits in Kraft getreten und sieht ab 1. Oktober 2023 erste Berichtspflichten fĂŒr EinfĂŒhrer von bestimmten Waren vor. Der Entwurf des DurchfĂŒhrungsrechtsakts der EuropĂ€ischen Kommission zur Übergangsphase befindet sich derzeit in der finalen Abstimmungsphase und wird genauere Regelungen zum Start enthalten. 

Ab dem Jahr 2026 mĂŒssen beim Import bestimmter Warengruppen (im Wesentlichen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, DĂŒngemittel, Wasserstoff und Strom, bzw. einzelne vor- und nachgelagerte Produkte dieser Waren) bei deren Produktion in DrittlĂ€ndern Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate richtet sich nach den bei der Produktion entstandenen THG-Emissionen. 

Phasenweise EinfĂŒhrung

Die Implementierung von CBAM erfolgt in zwei Phasen. Am 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase. WĂ€hrend der Übergangsphase bestehen fĂŒr EinfĂŒhrer von CBAM-Waren Berichtspflichten, jedoch mĂŒssen wĂ€hrend dieses Zeitraums noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Ab 1. JĂ€nner 2026 mĂŒssen fĂŒr von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden. Dadurch kommt es erstmals zu einer Bepreisung von THG-Emissionen, die bei der Produktion der erfassten importierten Waren ausgestoßen wurden.

National zustÀndige Behörde

Jeder Mitgliedsstaat muss fĂŒr die ErfĂŒllung der Verpflichtungen gemĂ€ĂŸ der CBAM-VO eine national zustĂ€ndige Behörde benennen. In Österreich ist das Amt fĂŒr den nationalen Emissionszertifikatehandel(AnEH) im Zollamt Österreich fĂŒr die Abwicklung von CBAM zustĂ€ndig und damit zentraler Ansprechpartner.
FĂŒr weitere Infos besuchen Sie gerne die BMF CBAM-Webseite sowie die WKÖ-Seite CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism - WKO.at.


CBAM Leitfaden des IIÖ im Auftrag der BSI

Das Institut fĂŒr industrielle Ökologie hat im Auftrag der Bundessparte Industrie einen Leitfaden erstellt, der als eine „Lesehilfe“ einen schnellen Einstieg in die Materie fĂŒr die betroffenen Unternehmen unterstĂŒtzen soll.
Angesichts des Inkrafttretens schon am 1. Oktober 2023 und den laufenden weiteren Informationen ist dies als Erstinformation gedacht. Es ist ein gelegentliches update dieses Leitfadens geplant.

WeiterfĂŒhrende Informationen finden sich auf den laufend aktualisierten homepages von BMF und EU-KOM:


Mögliche Auswirkungen eines CO2-Grenzausgleichs (CBAM) auf industrielle Wertschöpfungsketten

Ergebnisse einer aktuellen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts zeigen, dass der Wegfall der freien Zuteilung bei EinfĂŒhrung des geplanten CO2-Grenzausgleichs die österreichische Industrie bis 2035 mit direkten und indirekten Kosten von bis zu 8,9 Milliarden Euro belasten könnte. Betroffen davon sind nicht nur die direkt vom CBAM in der ersten Phase umfassten Produkte (Stahl, Aluminium, Zement und DĂŒngemittel), sondern auch mit diesen Sektoren verbundene Wertschöpfungsketten. Diese befinden sich vor allem in der metallverarbeitenden Industrie und dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie, der Stein- und keramischen Industrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, der Feuerfestindustrie, der Bauwirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.

Die Studie berĂŒcksichtigt, dass nicht nur Lieferungen auf den Binnenmarkt, sondern sogar auch Exporte klimafreundlicher Produkte europĂ€ischer Unternehmen in Nicht-EU-MĂ€rkte die freie Zuteilung vollstĂ€ndig verlieren. Durch Mehrbelastung der Unternehmen in den CBAM-Sektoren ist damit zu rechnen, dass Wettbewerbsnachteile gegenĂŒber LĂ€ndern ohne CO2-Bepreisung entstehen. Diese wĂŒrden sich etwa in einem RĂŒckgang der Exporte in Nicht-EU-Staaten Ă€ußern, da in Europa bzw. in Österreich produzierte GĂŒter infolge der höheren Herstellungskosten, die meist nicht weitergegeben werden können, dort nicht konkurrenzfĂ€hig sind. Dadurch kann es zu Export- und letztlich ProduktionsrĂŒckgĂ€ngen kommen. Diese wĂ€ren aufgrund der starken Vernetzung mit anderen Sektoren nicht allein auf die CBAM-Sektoren beschrĂ€nkt. Vielmehr wĂŒrden die negativen Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen und auch zahlreiche heimische ArbeitsplĂ€tze gefĂ€hrden. Gleichzeitig wĂŒrden die weltweiten CO2-Emissionen aufgrund geringerer Emissionsstandards an ProduktionsstĂ€tten außerhalb der EU sowie lĂ€ngerer Transportwege steigen.

Die aktuelle Energiekrise, verbunden mit gewaltigen Kostensteigerungen bei Gas und Strom, stellt Unternehmen vor massive Herausforderungen, die in der FolgenabschĂ€tzung der EuropĂ€ischen Kommission nicht vorhersehbar waren. ProduktionsrĂŒckgĂ€nge und Schließungen in der europĂ€ischen Industrie sind sehr wahrscheinlich, die entstehende ProduktionslĂŒcke wird dann weitgehend von außereuropĂ€ischen Produzenten mit meist höherer EmissionsintensitĂ€t aufgefĂŒllt. Wir fordern die politischen EntscheidungstrĂ€ger daher auf, dass sie davon absehen, neue Kostenbelastungen hinzuzufĂŒgen oder dringend notwendige Carbon-Leakage-Maßnahmen zu untergraben, die fĂŒr die Aufrechterhaltung der BeschĂ€ftigung in der Industrie in Europa und die Verringerung der globalen Emissionen von entscheidender Bedeutung sind.

Autor:
Industriewissenschaftliches Institut – IWI, 1050 Wien
Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
DI Oliver Dworak, Telefon: + 43 5 90 900 3403, Email: oliver.dworak@wko.at